Vorab
Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall helfen eine Anwältin oder ein Anwalt, Ihre Kammer oder ein seriöser Rechtstexte-Generator.
Fast jede geschäftliche Website in Deutschland braucht zwei Seiten: ein Impressum (wer steckt dahinter?) und eine Datenschutzerklärung (was passiert mit den Daten der Besucher?). Beide müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein – üblich ist ein Link im unteren Bereich jeder Seite.
Das gehört ins Impressum
Grundlage ist seit 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Für die meisten kleinen Betriebe gehören hinein:
- Vollständiger Name der Inhaberin oder des Inhabers, bei Firmen die Firma mit Rechtsform (z. B. GmbH) und die vertretungsberechtigte Person.
- Ladungsfähige Anschrift – also eine Adresse, an die Post zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht.
- Schneller Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, etwa Telefonnummer oder Kontaktformular.
- Register und Nummer, falls eingetragen – z. B. Handelsregister mit Amtsgericht und Nummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID müssen keine erfinden – ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist üblich und schafft Klarheit bei den Preisen.
Besondere Angaben für bestimmte Berufe
Wer einen sogenannten reglementierten Beruf ausübt, braucht zusätzliche Angaben. Das betrifft zum Beispiel:
- Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten: gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, zuständige Kammer und Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen.
- Zulassungspflichtiges Handwerk: in der Regel die zuständige Handwerkskammer und der Eintrag in der Handwerksrolle.
- Anwälte, Steuerberater: Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
- Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: die zuständige Aufsichtsbehörde.
Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Kammer nach – viele stellen fertige Mustertexte bereit.
Die Datenschutzerklärung
Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO). Das ist praktisch immer der Fall: Schon beim Aufruf einer Seite verarbeitet der Server die IP-Adresse des Besuchers. Hinein gehört vor allem:
- wer verantwortlich ist (Name und Kontaktdaten),
- welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden – etwa beim Hosting, im Kontaktformular oder bei der Terminbuchung,
- welche Dienstleister beteiligt sind (z. B. Hosting, E-Mail, Buchungsprogramm) und ob Daten ins Ausland gehen,
- wie lange Daten gespeichert werden,
- welche Rechte Besucher haben – Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Die Datenschutzerklärung muss zu Ihrer Website passen. Ein kopierter Text von einer anderen Seite ist fast immer falsch. Gute Generatoren fragen Ihre eingesetzten Dienste ab und erstellen daraus einen passenden Text.
Brauche ich einen Cookie-Hinweis?
Nur, wenn Ihre Website etwas auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, das nicht unbedingt nötig ist – zum Beispiel Statistik-Werkzeuge, Werbe-Pixel oder eingebettete Karten und Videos von Drittanbietern. Dann ist vorher eine Einwilligung nötig.
Eine schlanke Website ohne Tracking, mit lokal eingebundenen Schriften und ohne fremde Einbettungen kommt dagegen oft ganz ohne Cookie-Banner aus. Das ist nicht nur rechtlich entspannter, sondern auch angenehmer für Ihre Besucher.
Häufige Fehler
- Impressum nicht von jeder Seite erreichbar – etwa nur auf der Startseite verlinkt.
- Postfach statt Anschrift oder fehlende E-Mail-Adresse.
- Google Fonts direkt von Google-Servern geladen, ohne Einwilligung – das hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnwellen geführt.
- Veralteter Link zur EU-Streitschlichtungsplattform: Die Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt, der früher übliche Link sollte entfernt werden.
- Datenschutzerklärung passt nicht zur Website – etwa weil ein neues Buchungsprogramm oder eine Karte ergänzt wurde, die Erklärung aber nicht.
- Cookie-Banner, der trotzdem schon vorher trackt – dann hilft der Banner nicht.
Fazit
Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Raketenwissenschaft, müssen aber vollständig und aktuell sein. Am einfachsten wird es mit einer Website, die von Anfang an ohne unnötige Drittanbieter auskommt. Gilution-Websites setzen auf lokale Schriften und verzichten auf Besucher-Tracking – darum ist meist kein Cookie-Banner nötig. Mehr dazu auf der Seite Leistungen.