[email protected] · Deutschlandweit online

Impressum & Datenschutz: Was muss drauf?

Fehlende oder falsche Pflichtangaben gehören zu den häufigsten Gründen für Abmahnungen – dabei ist das meiste schnell erledigt. Diese Checkliste zeigt, was auf die Website eines kleinen Betriebs gehört.

Vorab

Wichtig: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall helfen eine Anwältin oder ein Anwalt, Ihre Kammer oder ein seriöser Rechtstexte-Generator.

Fast jede geschäftliche Website in Deutschland braucht zwei Seiten: ein Impressum (wer steckt dahinter?) und eine Datenschutzerklärung (was passiert mit den Daten der Besucher?). Beide müssen von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein – üblich ist ein Link im unteren Bereich jeder Seite.

Das gehört ins Impressum

Grundlage ist seit 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Für die meisten kleinen Betriebe gehören hinein:

  • Vollständiger Name der Inhaberin oder des Inhabers, bei Firmen die Firma mit Rechtsform (z. B. GmbH) und die vertretungsberechtigte Person.
  • Ladungsfähige Anschrift – also eine Adresse, an die Post zugestellt werden kann. Ein Postfach reicht nicht.
  • Schneller Kontakt: eine E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, etwa Telefonnummer oder Kontaktformular.
  • Register und Nummer, falls eingetragen – z. B. Handelsregister mit Amtsgericht und Nummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.

Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID müssen keine erfinden – ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist üblich und schafft Klarheit bei den Preisen.

Besondere Angaben für bestimmte Berufe

Wer einen sogenannten reglementierten Beruf ausübt, braucht zusätzliche Angaben. Das betrifft zum Beispiel:

  • Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten: gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung, zuständige Kammer und Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen.
  • Zulassungspflichtiges Handwerk: in der Regel die zuständige Handwerkskammer und der Eintrag in der Handwerksrolle.
  • Anwälte, Steuerberater: Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung.
  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten: die zuständige Aufsichtsbehörde.

Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Kammer nach – viele stellen fertige Mustertexte bereit.

Die Datenschutzerklärung

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO). Das ist praktisch immer der Fall: Schon beim Aufruf einer Seite verarbeitet der Server die IP-Adresse des Besuchers. Hinein gehört vor allem:

  • wer verantwortlich ist (Name und Kontaktdaten),
  • welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden – etwa beim Hosting, im Kontaktformular oder bei der Terminbuchung,
  • welche Dienstleister beteiligt sind (z. B. Hosting, E-Mail, Buchungsprogramm) und ob Daten ins Ausland gehen,
  • wie lange Daten gespeichert werden,
  • welche Rechte Besucher haben – Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Die Datenschutzerklärung muss zu Ihrer Website passen. Ein kopierter Text von einer anderen Seite ist fast immer falsch. Gute Generatoren fragen Ihre eingesetzten Dienste ab und erstellen daraus einen passenden Text.

Brauche ich einen Cookie-Hinweis?

Nur, wenn Ihre Website etwas auf dem Gerät des Besuchers speichert oder ausliest, das nicht unbedingt nötig ist – zum Beispiel Statistik-Werkzeuge, Werbe-Pixel oder eingebettete Karten und Videos von Drittanbietern. Dann ist vorher eine Einwilligung nötig.

Eine schlanke Website ohne Tracking, mit lokal eingebundenen Schriften und ohne fremde Einbettungen kommt dagegen oft ganz ohne Cookie-Banner aus. Das ist nicht nur rechtlich entspannter, sondern auch angenehmer für Ihre Besucher.

Häufige Fehler

  1. Impressum nicht von jeder Seite erreichbar – etwa nur auf der Startseite verlinkt.
  2. Postfach statt Anschrift oder fehlende E-Mail-Adresse.
  3. Google Fonts direkt von Google-Servern geladen, ohne Einwilligung – das hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnwellen geführt.
  4. Veralteter Link zur EU-Streitschlichtungsplattform: Die Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt, der früher übliche Link sollte entfernt werden.
  5. Datenschutzerklärung passt nicht zur Website – etwa weil ein neues Buchungsprogramm oder eine Karte ergänzt wurde, die Erklärung aber nicht.
  6. Cookie-Banner, der trotzdem schon vorher trackt – dann hilft der Banner nicht.

Fazit

Impressum und Datenschutzerklärung sind keine Raketenwissenschaft, müssen aber vollständig und aktuell sein. Am einfachsten wird es mit einer Website, die von Anfang an ohne unnötige Drittanbieter auskommt. Gilution-Websites setzen auf lokale Schriften und verzichten auf Besucher-Tracking – darum ist meist kein Cookie-Banner nötig. Mehr dazu auf der Seite Leistungen.

FAQ

Kurz beantwortet.

Muss eine kleine Firmen-Website ein Impressum haben?

Ja. Geschäftsmäßige Websites brauchen in Deutschland ein Impressum nach § 5 DDG – auch kleine Betriebe, Selbstständige und Kleinunternehmer.

Muss meine Telefonnummer ins Impressum?

Nicht zwingend. Nötig sind eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg; das kann auch ein Kontaktformular sein. Eine Telefonnummer ist aber üblich und schafft Vertrauen.

Brauche ich immer einen Cookie-Banner?

Nein. Ein Cookie-Hinweis mit Einwilligung ist nur nötig, wenn nicht unbedingt erforderliche Cookies oder Tracking eingesetzt werden. Websites ohne Tracking und ohne fremde Einbettungen kommen oft ohne aus.

Muss ich den Link zur EU-Streitschlichtung noch angeben?

Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt. Der Link sollte daher entfernt werden.

Lieber abgeben?

Ich mache das für Sie.

Festpreis, ein Ansprechpartner und eine kostenlose Vorschau vorab.

Vorschau anfragen